Ratgeber

Wärmepumpen-Förderung 2026: Der komplette Überblick

Was Eigentümer im Rhein-Main-Gebiet jetzt über KfW-Zuschüsse, Boni und Antragsfristen wissen müssen.

Kauriss GmbH · 25. August 2026 ·

Wärmepumpen-Förderung 2026: Der komplette Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zum 21. Juli 2026 reformiert. Für Eigentümer, die ihre Heizung tauschen wollen, bleibt die Förderung attraktiv – vorausgesetzt, der Antrag wird vor der Auftragsvergabe gestellt. Wir zeigen, wie die Wärmepumpen-Förderung 2026 aufgebaut ist.

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Die Heizungsförderung läuft für private Wohngebäude über die KfW (Programm 458). Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Dazu kommen Boni:
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % beim Austausch einer alten, funktionsfähigen Öl- oder Gasheizung (sinkt ab Februar 2027 halbjährlich)
  • Einkommensbonus: 10–40 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen – die Einkommensgrenze steigt um einmalig 10.000 €, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt
  • Boni und Grundförderung sind kombinierbar bis maximal 70 % – bei geringem Einkommen sind bis zu 80 % möglich
Wichtig: Der frühere Effizienzbonus ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Ab 2027 plant die KfW einen Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss?

Förderfähig sind bei der ersten Wohneinheit bis zu 28.000 Euro. Daraus ergeben sich je nach Bonus-Kombination (Beispiel Einfamilienhaus):
  • Nur Grundförderung (30 %): 8.400 €
  • Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus (46 %): 12.880 €
  • Zusätzlich 10 % Einkommensbonus (56 %): 15.680 €
  • Reguläre Obergrenze (70 %): 19.600 €
  • Begünstigter Niedrigeinkommensfall (80 %): bis zu 22.400 €

Beispielrechnung

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus inklusive Einbau typischerweise 18.000 bis 28.000 Euro. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten und 46 % Förderquote (Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus) übernimmt der Staat 12.880 Euro – es bleibt ein Eigenanteil von rund 15.100 Euro, bevor weitere Boni geprüft werden.

Antrag zuerst, Auftrag danach

Der häufigste Fehler: Wer zuerst beauftragt, verliert den Zuschuss. Die richtige Reihenfolge lautet: Angebot mit Fördervorbehalt einholen, Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten erstellen lassen, Zuschuss über „Meine KfW“ beantragen – erst danach mit der Umsetzung beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD) eingereicht. Wir übernehmen Heizlastberechnung, BzA und die komplette Antragsbegleitung. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch – wir prüfen, welche Boni für Ihr Gebäude möglich sind.

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